woländer
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Für mich geht es nicht darum ob die AfD klagen darf, kann, soll, will etc. Sondern darum, dass es eine Partei ist, deren stellv. Bundesvorsitzende folgende Aussage gemacht hat:Jaaaaaaa, nein!
Es geht um die Aussage vom Simon und es geht auch um die Reaktion der Partei und nicht, dass die Partei "Ausländerfeindlich" ist.
Und egal, welches Parteiprogramm die AFD aufgestellt hat. Die AFD ist eine anerkannte Partei und hat wie jede andere Partei ihre Rechte. Somit darf die AFD klagen, da so eine Aussage wie "AFD-Wähler überfahren" kein Schwerz ist und keiner sein wird. Wenn ich jetzt im Fernsehen sage "Kommt Leute, wir gehen jetzt auf die Straße und schlachten alle Moslems ab" sind die betroffenen Personen und Vereine berechtigt, mich anzuzeigen. Wieso also darf die AFD nicht klagen? Weil es die AFD ist?
"...Menschen, die aus Österreich einreisen, haben kein Asylrecht (Art 16 a Abs. 2 GG). Ihnen ist die Einreise zu verweigern (18 Abs. 2 AsylG). Und wenn Sie das HALT an der Grenze nicht akzeptieren, "können die Vollzugsbeamten im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen einsetzen." (§ 11 UZwG)."
Ist ja noch gar nicht so lange her......