Unser Recht schreibt aber eine längere Garantiezeit vor, nämlich 2 Jahre.
Nein tut es nicht, das Gesetz schreibt 2 Jahre Gewährleistung auf Neuwaren vor. Diese Gewährleistung hat der Händler, nicht der Hersteller, zu bieten. Garantie zu bieten (vom Hersteller ODER Händler) ist ein freiwilliges Angebot und ist NICHT gesetzlich vorgeschrieben.
Lediglich in den ersten 6 Monaten ist die Gewährleistung mehr oder weniger das selbe, da in dieser Zeit die Beweislast beim Händler liegt, und es leichter, schneller und kundenfreundlicher ist, die Ware einfach umzutauschen.
Unter Punkt 4.b. steht außerdem: "Abgesehen von einer gesetzlichen Gewährleistung, die Ihnen unter Umständen nach dem für Sie geltenden Recht zusteht, wird Ihnen von Microsoft außer Dieser Garantie keine weitere Garantie, Gewährleistung etc. [...] gewährt."
Heißt also: Da wir in Deutschland 2 Jahre Gewährleistung haben, übernimmt Microsoft das.
Eigentlich sagt dieser Punkt nichts weiter als, wenn es in deiner Region eine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung gibt, dann gilt diese. Abgesehen davon gibt es keinerlei extra Garantie, Gewährleistung oder sonstiges. Nur die gesetzlich in deiner Region vorgeschrieben, in unserem Fall also 2 Jahre Gewährleistung.
Abgesehen davon ist hier immer erst der Händler in der Pflicht, der die Sache verkauft hat. Microsoft kommt erst dann ins Spiel, wenn der Händler die Ware einschickt. Der Händler hat gegenüber dem Kunden in jedem Fall eine 2-Jahre-Gewährleistungspflicht-Pflicht.
Korrekt, allerdings hat der Kunde in dem Fall nichts mit MS zu tun. Da geht es lediglich um die Ansprüche des Händlers als Kunde von MS direkt. Wenn die Ware defekt ist, hat natürlich nicht nur der Endkunde gegenüber dem Händler ein Recht auf Nachbesserung, sondern auch der Händler gegenüber dem Hersteller.
Kurz gesagt, du gehst in den Laden und sagst "Hier, geht nicht, reparier mal", also geht der Händler zum Hersteller und sagt "Hier, geht nicht, reparier mal"
Übrigens kann man sich den ständig obligatorischen Lehrbuch-Kram ala "Garantie ist freiwillig" und "Gewährleistung ist Pflicht" auch schenken - am Ende des Tages ist es fast dasselbe. Der einfache Konsument muss sich nur merken, dass er - mal abgesehen von einigen Ausnahmen - immer zwei Jahre Garantie hat (heute nennt man das Garantie / kein Mensch spricht in der Realität von Gewährleistung) - und alles was darüber geht ist freiwillig vom Hersteller.
Nein kann man sich nicht, denn Garantie und Gewährleistung sind immer noch zwei unterschiedliche Dinge. Fast das selbe ist nicht das selbe. Der Konsument sollte sich in keinem Fall merken "ich habe zwei Jahre Garantie", er sollte sich merken, er kann in den ersten 6 Monaten sein Recht auf Nachbesserung in Anspruch nehmen. Ab dann aber hängt er allein vom Händler ab, ob dieser aus Kulanz, freiwillig, nachbessert oder einen Beweis fordert, dass das Gerät von Beginn an fehlerhaft war.
Bei einer Garantie könnte ein Fehler nach einem Jahr auftreten und die Ware getauscht werden. Bei der Gewährleistung geht es nur um den Zustand bei der Übergabe.
MS bietet abgesehen von unserem Gesetz 1 Jahr Garantie auf die Konsole. Das ändert nichts an der 2 Jahre langen Gewährleistung. Es bleibt trotzdem 1 Jahr Garantie, die von MS, unabhängig von lokalen Gesetzen, jedem Kunden geboten wird. Die anderen 12 Monate gilt die Gewährleistung.
Auf Zubehör, wie Controller, bietet MS 90 Tage Garantie. Auch hier ändert sich nichts an den 2 Jahren Gewährleistungsanspruch des Kunden.
Und nur so am Rande, ich unterscheide sehr wohl, ob ich auf meine gekauften Waren eine Garantie oder nur Gewährleistung bekomme und ich sage auch in der Realität "Gewährleistung".
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Edit:
aber ihr wollt mir doch nicht ernsthaft erzählen, dass man sich jetzt nach einem Jahr mit z.B. einem defekten Controller nicht mehr an den Händler wenden kann !?
Kannst du, wie MS darauf reagiert ist aber deren Sache. Und nach geltendem Recht hätten sie die Möglichkeit von dir zu verlangen, dass du beweist, dass der Controller bereits bei der Übergabe mangelhaft war.