Hallo,
"eigentlich" kann man es abkürzen. Wir haben Deutsch als Amtssprache. Alles, was irgendwie rechtlich relevant ist und dem Vertrag zugrunde liegt, ist somit laut Wettbewerbsrecht "klar und verständlich" auszudrücken - oder es existiert schlichtweg nicht.
Solange der Kunde das Gerät nicht in englischer Sprache bedient, darf niemand davon ausgehen, dass er diese Sprache beherrscht. Dazu gehören natürlich auch der Hinweis auf die Sperre und der Kommunikationskanal - zumal Microsoft ja in Deutschland vertreten ist.
Bei mir ist es übrigens tatsächlich auch im gewerblichen Umfeld ein "Nicht wollen". Wer mich nicht in meiner Muttersprache anspricht, bringt mir keine Wertschätzung entgegen und braucht gar nicht erst angetanzt bekommen. Sprich: Ich kaufe nichts, was mir in fremder Sprache angeboten wird und ich beantworte auch keine fremdsprachigen Anfragen zu meinen Dienstleistungen.
Mit anderen Worten: Ich kann 's mir leisten und ich habe auch so genug zu tun
Gruß,
Jörg