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Diskutiere indiziert im Action & Adventure Forum im Bereich Xbox Spiele; Dead Rising 3 für Xbox One offenbar indiziert: Zombie-Action landet auf Index Am 3. Dezember wird Dr3 offiziell indiziert sein.
sys4tron

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Ja war ja abzusehen. Zum Glück gibt es Länder wie Östereich, UK, USA. :D
 
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So ein Blödsinn... "Gewalt gegen menschenähnliche Figuren"...
Aha... Und in Ryse? Das ist nicht minder Brutal und da sind es keine "menschenähnlichen Figuren"?
 
sys4tron

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So ein Blödsinn... "Gewalt gegen menschenähnliche Figuren"...
Aha... Und in Ryse? Das ist nicht minder Brutal und da sind es keine "menschenähnlichen Figuren"?
Das sind doch nur Römer oder sowas oder? :D
 
Boarder76

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Ich glaube der Unterschied ist, weil ryse historisch ist und sie Vergangenheit repräsentiert.
 
Reiner1974

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Wurde sogar auf Liste B indiziert. Damit droht die Beschlagnahmung und somit ein Verkaufsverbot auf dem Gebiet der BRD.
 
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Ich glaube der Unterschied ist, weil ryse historisch ist und sie Vergangenheit repräsentiert.
Genau. Das ist auch der Grund, warum Assasin's Creed in Deutschland nicht geschnitten und ab 16 ist.
 
Infant Prodigy

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Sorry kann ich nicht ganz nachvollziehen wenn man sich mal Ryse anschaut.
 
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Jungs ich hab mal ne Frage... Ich möchte es morgen aus Österreich bestellen... Allerdings wollte ich wissen, ob es i.welche Nachteile haben kann weil es ja auf dem Index ist (in Form von Bann oder "Nichtspielbare Disk")... Kann mir da einer was zu sagen??

Dead Rising 1 und 2 habe ich auf der 360 auch gespielt und es gab keine Probleme... Sollte hier ja auch der Fall sein i.d.R.. Möchte halt nur sicher gehen :)
 
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Wurde sogar auf Liste B indiziert. Damit droht die Beschlagnahmung und somit ein Verkaufsverbot auf dem Gebiet der BRD.

So isses in Deutschland, dem mündigen gamer wird vorgeschrieben was er spielen darf und was nicht. Ich bin für jungendschutz, keine frage, aber gegen erwachsenenschutz!!! Ich möchte, nein ich will selbst entscheiden, was ich spiele und was nicht
 
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Dead Rising 3 indizierung per Express - BPJM schneller als die Polizei erlaubt

;)
 
slimmer2

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Ja war ja abzusehen. Zum Glück gibt es Länder wie Östereich, UK, USA. :D
Wurde sogar auf Liste B indiziert. Damit droht die Beschlagnahmung und somit ein Verkaufsverbot auf dem Gebiet der BRD.
Ihr solltet mal den Artikel lesen bevor ihr sowas schreibt was garnicht passt.
Indiziert wurde es in Österreich. in Deutschland ist es nicht auf den Index, wie denn auch ohne Veröffentlichung
 
K

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Selbstverständlich in Deutschland. Dafür muss es nicht offiziell erscheinen.
Ob es überhaupt einen Index in der Art in Österreich gibt, weiß ich nicht, aber auch im Artikel geht es um Deutschland
 
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So isses in Deutschland, dem mündigen gamer wird vorgeschrieben was er spielen darf und was nicht. Ich bin für jungendschutz, keine frage, aber gegen erwachsenenschutz!!! Ich möchte, nein ich will selbst entscheiden, was ich spiele und was nicht
Es soll so verhindert werden, das Erwachsene dieses Spiel für mündige bestellen können!
 
slimmer2

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Dann ist der Artikel irreführend wenn eine österreichische Seite sagt das Spiel steht auf den Index
 
Boarder76

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Wieso, abwarten, was hier noch kommt!
 
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klehrikerLIVE

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Nein, ist es nicht.
Der Handel ist mit dem Index Liste B untersagt.
Sie machen drauf aufmerksam, weil es jetzt noch erhältlich ist, danach wird es schwierig
 
Reiner1974

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Reiner1974
@MRT

Jungs ich hab mal ne Frage... Ich möchte es morgen aus Österreich bestellen... Allerdings wollte ich wissen, ob es i.welche Nachteile haben kann weil es ja auf dem Index ist (in Form von Bann oder "Nichtspielbare Disk")... Kann mir da einer was zu sagen??
Kannst es dir jederzeit aus Ösiland holen. Funktioniert einwandfrei auf einer deutschen Konsole. Kannst dir selbstverständlich über einen deutschen Account auch die Patches für das Spiel ziehen. Der einzige Nachteil könnte sein, das du zukünftige DLCs mit einem deutschen Account nicht laden kannst. Eine Indizierung oder Beschlagnahmung bedeutet übrigens auch in beiden Fällen kein Besitzverbot. Auch eine Beschlagnahmung ist lediglich ein Verkaufsverbot. Also, wenn du Bock darauf hast, kauf es dir, behalte aber im Hinterkopf, das Gebrauchtspielehändler das Spiel nicht ankaufen werden.

@all

Die Indizierungspraxis in der BRD schiebt nur den Jugendschutz vor. In erster Linie geht es um den §131 StGB. Den, aufgrund eines Jugendschutzes ein Verkaufsverbot auszusprechen, und damit den Zugang auch Erwachsenen vorzuenthalten, wäre eigentlich schon ein Verstoss gegen das Grundgesetz §5 Absatz 1:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Was für Filme und Rundfunk gilt, sollte eigentlich auch für Spiele gelten. Das ist aber nur meine bescheidene Meinung. Und hier nochmal die Rechtsgrundlage der Zensurpraxis in Deutschland, ich quote mich einfach selbst mal, um ein paar rechtliche Unklarheiten zu beseitigen:

Grundsätzlich darf von sich aus die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien nichtmal tätig werden. Die BPjM arbeitet nur auf Antrag, bsw. von einer Jugendbehörde. Sollte aber für ein Spiel, zb. Dead Rising 3 ein Antrag vorliegen kann es zu drei Verfahren kommen:

A) Die BPjM hält das Spiel/Film für nicht jugendgefährdend und nimmt deswegen das Spiel/Film auch nicht auf den Index auf.

B) Die BPjM hält das Spiel/Film für jugendgefährdend und nimmt das Spiel/Film auf die Index Liste A auf. Das Spiel/Film darf dann trotzdem noch weiter verkauft werden, allerdings nichtmehr beworben werden, nicht auf dem Postweg versand werden und Jugendlichen nichtmehr zugänglich gemacht werden.

C) Die BPjM hält das Spiel/Film für strafrechtlich bedenklich nach StGB §131 und/oder Abzeichengesetz §86 und nimmt das Spiel/Film Auf Index Liste B auf. Damit steht das Spiel/Film rechtlich immer noch auf demselben Status wie auf Index Liste A. Bei Medien die auf Liste B aufgenommen werden, wird dann im Regelfall ein Überprüfungsantrag an ein Amtsgericht gestellt.

Der Amtsrichter hat nun folgende Möglichkeiten:

A) Er hält das Spiel/Film für straftrechtlich unbedenklich. Dann muss das Spiel/Film von Index Liste B gelöscht werden und wird runtergestuft auf Index Liste A.

B) Er hält das Spiel für strafrechtlich bedenklich im Sinne von StGB §131(Gewaltverherrlichung) oder eben auch §86 Abzeichengesetz( Hakenkreuz usw.) und ordnet die bundesweite Beschlagnahmung an.

Die bundesweite Beschlagnahmung klingt aber schärfer als sie eigentlich ist. Sie ist nichts weiter als ein Verkaufs/Verleihverbot auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Ein Besitzverbot ergibt sich daraus nicht.

Betroffen von der Aufnahme auf Liste B dürften, was Spiele angeht, weniger als 10% der Kanditaten sein, die für eine Aufnahme auf den Index überhaupt in Frage kommen. Eine Liste B Indizierung ist eher der Ausnahmefall den die Regel.

PS: Liegt für ein Medium eine Freigabe der USK/FSK vor, gilt diese als rechtlich verbindlich und die BPjM darf das Medium nichtmal mehr prüfen. Darum nicht immer gleich auf die USK einschlagen, auch die müssen für die Einhaltung von §131 und §86 Sorge tragen.

PSS: Vielleicht noch ein kleiner Punkt zu §86 Abzeichengesetz

Dieses Gesetz gestattet es Medien, bsw Hakenkreuze zu verwenden, wenn sie der geschichtlichen Aufklärung oder der KUNST dienen. Filme sind als Kunst anerkannt, Spiele leider noch nicht, darum ist die Verwendung von Hakenkreuzen in Spielen auch verboten.

Hoffe ein bisschen gehelft zu haben.
Und hier nochmal der genaue Wortlaut des §131StGB. Der Begriff "Menschenähnliche Wesen" wurde erst vor ein paar Jahren hinzugefügt, um mit den §131StGB auch die Zombiethematik abzudecken:

§ 131
Gewaltdarstellung


(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1.verbreitet,
2.öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3.einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4.herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
Und nach der ganzen rechtlichen Aufklärung geh ich jetzt Dead Rising 3 spielen, das entspannt ungemein. ;)
 
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Boarder76

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Sag mal Rainer, bist du ein Anwalt????
schon der 2. Thread wo du so,äußerst über kompetent ( positiv gemeint) antwortest!!!
 
Reiner1974

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Reiner1974
@Boarder

Danke fürs Lob. ;) Ich bin kein Volljurist, hatte auf der Baumschule aber unter anderem auch Wirtschaftsrecht.
 
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