Verglichen mit den anderen Teilen der Serie, setzte „Resident Evil Code: Veronica“ nicht so sehr auf explizite Gewaltdarstellung, sondern eher darauf, dem Spieler psychisch Angst zu machen. So konnten z.B. im Gegensatz zu den vorangegangenen Teilen erstmals keine Gliedmaßen abgeschossen werden. Dennoch wurden „Resident Evil Code: Veronica X“ am 29. März 2003 und „Resident Evil Code: Veronica“ am 31. Mai 2003 indiziert. Diese Indizierung wurde jedoch im April 2014 vorzeitig wieder aufgehoben. Eine Neuprüfung der USK ergab ungeschnitten die Altersfreigabe ab 16 Jahren.