Elite Controller eingeschickt und nur Probleme!

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DayWalk3r

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Also ich hatte da zum glück nie probleme wenn die hardware defekt war.


Gibts in Deutschland keine 2 Jahre Gewährleistung?
Gewährleistung ist Händler Sache , Garantie Freiwillig vom Hersteller !!!

Außerdem bei Gewährleistung müsst ihr nach 6 Monaten Beweisen das der Controller schon am Anfang Kaputt war.
 
Predator X

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Zubehör hat bei MS schon immer nur ein Jahr Garantie :) ,trotzdem sehr ärgerlich.
Ich hatte das gar nicht gesehen, sonst hätte ich das gleich korrigiert. Aber NATÜRLICH hat man hier in Deutschland 2 Jahre Garantie für seine X-Box und auch den Controller. Das bestätigt Microsoft jedem am Telefon und außerdem steht es sogar in deren Garantie-Bestimmungen:

Xbox*One*Garantie | Garantie für Kinect-Sensor | Xbox*One*Garantieservice

"Lokales Recht" meint in diesem Fall das deutsche Recht, nach dem man immer zwei Jahre Garantie hat (nennt sich Gewährleisung) - natürlich muss das in Sonderfällen geprüft werden: Wenn man die Konsole direkt in den USA kauft oder aber gebraucht erwirbt, hat man nur noch 1 Jahr Garantie.

Und natürlich muss man auch trotz Garantie nach über einem Jahr erstmal beweisen, dass z.B. der Schaden am Controller nicht durch einen selbst verursacht worden ist, aber das ist ein anderes Thema. ;)
 
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DayWalk3r

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Aber NATÜRLICH hat man hier in Deutschland 2 Jahre Garantie für seine X-Box und auch den Controller. Das bestätigt Microsoft jedem am Telefon und außerdem steht es sogar in deren Garantie-Bestimmungen:

Xbox*One*Garantie | Garantie für Kinect-Sensor | Xbox*One*Garantieservice
Ach steht das da ?

2. Garantiezeit

Unbeschadet einer gesetzlichen Gewährleistung, die Ihnen womöglich gemäß dem für Sie geltenden lokalen Recht zusteht, und falls dieses Recht nicht eine längere Garantiezeit vorschreibt, gewährt Microsoft diese Garantie für den Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Datum, an dem dieser Xbox One von einem autorisierten Einzelhändler erworben wird, sowie 90 Tage für Zubehör, das von einem autorisierten Einzelhändler erworben wird.
Und wie gesagt nicht Gewährleistung und Garantie verwechseln Leute .

Verbraucher verwechseln oft die Begriffe "Garantie" und "Gewährleistung", die unterschiedliche Bedeutung haben. Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler und Garantie eine Angelegenheit der Hersteller ist. Während Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, steht es Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren,
 
DeinTeddybaer

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Dein Teddybaer
Nach 6 Monaten muss man das sogar schon beweisen. Schade, dass Hersteller bei Zubehör nicht genauso kulant sind, wie bei der Haupt-Hardware.
 
CalimeroX

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"Lokales Recht" meint in diesem Fall das deutsche Recht, nach dem man immer zwei Jahre Garantie hat (nennt sich Gewährleisung) - natürlich muss das in Sonderfällen geprüft werden: Wenn man die Konsole direkt in den USA kauft oder aber gebraucht erwirbt, hat man nur noch 1 Jahr Garantie.

Und natürlich muss man auch trotz Garantie nach über einem Jahr erstmal beweisen, dass z.B. der Schaden am Controller nicht durch einen selbst verursacht worden ist, aber das ist ein anderes Thema. ;)
Wie DayWalk3r schon sagte, Garantie =/= Gewährleistung. Das sind zwei verschiedene Dinge. Gewährleistung ist nicht nur ein anderer Name für Garantie.

Gewährleistung:
Gewährleistung bedeutet dabei, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Daher haftet der Verkäufer für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben – auch für solche Mängel, die erst später bemerkbar werden.

Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als sechs Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
Garantie
Die Garantie ist eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden (Haltbarkeits- oder Funktionsversprechen).

Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.
 
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DayWalk3r

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Wie DayWalk3r schon sagte, Garantie =/= Gewährleistung. Das sind zwei verschiedene Dinge. Gewährleistung ist nicht nur ein anderer Name für Garantie.
:(y): Gibt leider zu Wenige bzw . kaum jemanden der das Begreift.
 
Predator X

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Ja, ich erkläre mal...

In Punkt 2, den Du selber zitierst, steht "Unbeschadet einer gesetzlichen Gewährleistung, die Ihnen wohlmöglich gemäß dem für Sie geltenden Recht Recht zusteht, und falls dieses Recht nicht eine längere Garantie vorschreibt [...]"

Unser Recht schreibt aber eine längere Garantiezeit vor, nämlich 2 Jahre.

Unter Punkt 4.b. steht außerdem: "Abgesehen von einer gesetzlichen Gewährleistung, die Ihnen unter Umständen nach dem für Sie geltenden Recht zusteht, wird Ihnen von Microsoft außer Dieser Garantie keine weitere Garantie, Gewährleistung etc. [...] gewährt."

Heißt also: Da wir in Deutschland 2 Jahre Gewährleistung haben, übernimmt Microsoft das.

Abgesehen davon ist hier immer erst der Händler in der Pflicht, der die Sache verkauft hat. Microsoft kommt erst dann ins Spiel, wenn der Händler die Ware einschickt. Der Händler hat gegenüber dem Kunden in jedem Fall eine 2-Jahre-Gewährleistungspflicht-Pflicht.

Übrigens kann man sich den ständig obligatorischen Lehrbuch-Kram ala "Garantie ist freiwillig" und "Gewährleistung ist Pflicht" auch schenken - am Ende des Tages ist es fast dasselbe. Der einfache Konsument muss sich nur merken, dass er - mal abgesehen von einigen Ausnahmen - immer zwei Jahre Garantie hat (heute nennt man das Garantie / kein Mensch spricht in der Realität von Gewährleistung) - und alles was darüber geht ist freiwillig vom Hersteller.

Ständig wird darauf herumgeritten, dass Garantie nicht gleich Gewährleistung, das mag auch im Test 100 Punkte geben, aber in der heutigen Zeit spricht man halt sinngemäß von Garantie. Natürlich habt ihr Recht, dass Gewährleistung nicht Garantie ist, aber ihr wollt mir doch nicht ernsthaft erzählen, dass man sich jetzt nach einem Jahr mit z.B. einem defekten Controller nicht mehr an den Händler wenden kann !?

Natürlich kommt es dann auch auf die Art des Schadens an, aber das ist ein anderes Thema.
 
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DayWalk3r

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Ja, ich erkläre mal...

Unser Recht schreibt aber eine längere Garantiezeit vor, nämlich 2 Jahre.

Natürlich habt ihr Recht, dass Gewährleistung nicht Garantie ist, aber ihr wollt mir doch nicht ernsthaft erzählen, dass man sich jetzt nach einem Jahr mit z.B. einem defekten Controller nicht mehr an den Händler wenden kann !?
Dan zeig Mal wo das Deutsche Recht 2 Jahre Garantie Vorschreibt ?

Und wenn dein Controller nach 1 Jahr Kaputt ist musst du dem Händler beweisen das er schon von Anfang an Kaputt war . Sonst Muss dieser Garnichts machen . Ab 6 Monate ist Beweislastumkehr.

Garantie und Gewährleistung sind im Deutschen Recht 2 Verschiedene Sachen also Verwechsel das nicht Andauernd .

Es ist nicht das Gleiche !!!
 
DeinTeddybaer

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Händler sind meistens einfach nur kulant, um die Kundnebindung zu stärken. Nach 6 Monaten müssen die aber gar nichts mehr.
 
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DayWalk3r

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Händler sind meistens einfach nur kulant, um die Kundnebindung zu stärken. Nach 6 Monaten müssen die aber gar nichts mehr.
Genau so ist es .

Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als sechs Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
 
Warlock

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Ich habe damals, als ich den Ersatzcontroller bekommen habe direkt geschrieben, dass das Problem immer noch besteht. Und bei mir ist es kein Mangel den ich beeinflussen kann - der Cursor bewegt sich ohne dass ich was mache. Das Problem haben so viele, wird dann wohl kaum an den Nutzern liegen. Jetzt bei meinem 3. Controller ist das Problem nicht mehr vorhanden. Bin mir jetzt aber auch nicht sicher ob ihr der Meinung seid, dass ich auf den Controller noch Gewährleistung habe oder nicht. Garantie habe ich definitiv nicht mehr, da ein Jahr schon rum ist. Das weiß ich selber. Der Unterschied ist mir durchaus bewusst und das war er auch schon vorher, daher sagte ich ja, es gibt nur ein Jahr Garantie. Die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung in Deutschland ist mir ebenfalls bekannt, ob und inwiefern GameStop dann dafür aufkommt, kann ich nicht beurteilen.
 
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Unser Recht schreibt aber eine längere Garantiezeit vor, nämlich 2 Jahre.
Nein tut es nicht, das Gesetz schreibt 2 Jahre Gewährleistung auf Neuwaren vor. Diese Gewährleistung hat der Händler, nicht der Hersteller, zu bieten. Garantie zu bieten (vom Hersteller ODER Händler) ist ein freiwilliges Angebot und ist NICHT gesetzlich vorgeschrieben.

Lediglich in den ersten 6 Monaten ist die Gewährleistung mehr oder weniger das selbe, da in dieser Zeit die Beweislast beim Händler liegt, und es leichter, schneller und kundenfreundlicher ist, die Ware einfach umzutauschen.

Unter Punkt 4.b. steht außerdem: "Abgesehen von einer gesetzlichen Gewährleistung, die Ihnen unter Umständen nach dem für Sie geltenden Recht zusteht, wird Ihnen von Microsoft außer Dieser Garantie keine weitere Garantie, Gewährleistung etc. [...] gewährt."

Heißt also: Da wir in Deutschland 2 Jahre Gewährleistung haben, übernimmt Microsoft das.
Eigentlich sagt dieser Punkt nichts weiter als, wenn es in deiner Region eine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung gibt, dann gilt diese. Abgesehen davon gibt es keinerlei extra Garantie, Gewährleistung oder sonstiges. Nur die gesetzlich in deiner Region vorgeschrieben, in unserem Fall also 2 Jahre Gewährleistung.

Abgesehen davon ist hier immer erst der Händler in der Pflicht, der die Sache verkauft hat. Microsoft kommt erst dann ins Spiel, wenn der Händler die Ware einschickt. Der Händler hat gegenüber dem Kunden in jedem Fall eine 2-Jahre-Gewährleistungspflicht-Pflicht.
Korrekt, allerdings hat der Kunde in dem Fall nichts mit MS zu tun. Da geht es lediglich um die Ansprüche des Händlers als Kunde von MS direkt. Wenn die Ware defekt ist, hat natürlich nicht nur der Endkunde gegenüber dem Händler ein Recht auf Nachbesserung, sondern auch der Händler gegenüber dem Hersteller.

Kurz gesagt, du gehst in den Laden und sagst "Hier, geht nicht, reparier mal", also geht der Händler zum Hersteller und sagt "Hier, geht nicht, reparier mal"

Übrigens kann man sich den ständig obligatorischen Lehrbuch-Kram ala "Garantie ist freiwillig" und "Gewährleistung ist Pflicht" auch schenken - am Ende des Tages ist es fast dasselbe. Der einfache Konsument muss sich nur merken, dass er - mal abgesehen von einigen Ausnahmen - immer zwei Jahre Garantie hat (heute nennt man das Garantie / kein Mensch spricht in der Realität von Gewährleistung) - und alles was darüber geht ist freiwillig vom Hersteller.
Nein kann man sich nicht, denn Garantie und Gewährleistung sind immer noch zwei unterschiedliche Dinge. Fast das selbe ist nicht das selbe. Der Konsument sollte sich in keinem Fall merken "ich habe zwei Jahre Garantie", er sollte sich merken, er kann in den ersten 6 Monaten sein Recht auf Nachbesserung in Anspruch nehmen. Ab dann aber hängt er allein vom Händler ab, ob dieser aus Kulanz, freiwillig, nachbessert oder einen Beweis fordert, dass das Gerät von Beginn an fehlerhaft war.

Bei einer Garantie könnte ein Fehler nach einem Jahr auftreten und die Ware getauscht werden. Bei der Gewährleistung geht es nur um den Zustand bei der Übergabe.

MS bietet abgesehen von unserem Gesetz 1 Jahr Garantie auf die Konsole. Das ändert nichts an der 2 Jahre langen Gewährleistung. Es bleibt trotzdem 1 Jahr Garantie, die von MS, unabhängig von lokalen Gesetzen, jedem Kunden geboten wird. Die anderen 12 Monate gilt die Gewährleistung.

Auf Zubehör, wie Controller, bietet MS 90 Tage Garantie. Auch hier ändert sich nichts an den 2 Jahren Gewährleistungsanspruch des Kunden.

Und nur so am Rande, ich unterscheide sehr wohl, ob ich auf meine gekauften Waren eine Garantie oder nur Gewährleistung bekomme und ich sage auch in der Realität "Gewährleistung". :D#

Edit:
aber ihr wollt mir doch nicht ernsthaft erzählen, dass man sich jetzt nach einem Jahr mit z.B. einem defekten Controller nicht mehr an den Händler wenden kann !?
Kannst du, wie MS darauf reagiert ist aber deren Sache. Und nach geltendem Recht hätten sie die Möglichkeit von dir zu verlangen, dass du beweist, dass der Controller bereits bei der Übergabe mangelhaft war.
 
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Predator X

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Also bestätigst Du doch genau das, was ich die ganze Zeit sage?

Mal abgesehen davon, dass Du Dich wegen den Begrifflichkeiten rumärgerst. Wobei ich auch glaube, das MS im ersten Absatz zwar Garantie schreibt, aber Gesetze zur Gewährleistung meint. Ich meine, in welchem Land ist denn bitte Garantie gesetzlich vorgeschrieben ?

Fakt ist, mit einem defekten Controller kannst Du auch nach 1,5 Jahren noch zum Händler laufen und um Austausch bitten, wenn Du nachweisen kannst, dass der Schaden nicht durch Dich entstanden ist. Zu sagen, das alles, was der Händler nach 6 Monaten macht, auf Kulanz basiert, halte ich für bedenklich.

Aber eigentlich kann ich es auch sein lassen. Ich diskutiere mit einem Studenten Anfang 20. Gegen so viel praktische Erfahrung bin ich machtlos... :D [/Sarkasmus]
 
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Wie beweist man, dass vor 6 Monaten schon der Stick automatisch in eine Richtung ging? Und wie begründet man, dass man nicht sofort damit zum Händler gegangen ist? Das geht nicht. Deshalb die Schlussfolgerung, alles nach 6 Monaten ist Kulanz.
 
CalimeroX

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Fakt ist, mit einem defekten Controller kannst Du auch nach 1,5 Jahren noch zum Händler laufen und um Austausch bitten, wenn Du nachweisen kannst, dass der Schaden nicht durch Dich entstanden ist. Zu sagen, das alles, was der Händler nach 6 Monaten macht, auf Kulanz basiert, halte ich für bedenklich.
Nein.. du musst beweisen, dass der Fehler bereits bei der Übergabe der Ware vorhanden war, und sich jetzt erst bemerkbar macht, nicht, dass du für den Fehler nicht verantwortlich bist.

Und ehrlich gesagt, ist eher deine Haltung "Der Händler wirds schon noch machen, auch nach 6 Monaten" bedenklich. Kauf dir mal ein Elektrogroßgerät für 2000€ ohne Garantie und versuche dann nach 8 Monaten bei Defekt eine kostenlose Reparatur/Austausch/Rücknahme zu bekommen. Viel Erfolg.

Ist ja schön, dass du da an das gute Herz der Firmen glaubst. Realität ist aber, dass selbst innerhalb der ersten 6 Monate die Firmen versuchen den Kunden abzuwimmeln, da kann man sich vorstellen, wie es danach aussieht.

Defekte Ware: Immer erst zum Händler bringen - n-tv.de

Gewährleistung nicht garantiert | VZBV

44% der Gewährleistungsansprüche wurden im Test dieser Firmen anerkannt, und das innerhalb der ersten 6 Monate.

Aber eigentlich kann ich es auch sein lassen. Ich diskutiere mit einem Studenten Anfang 20. Gegen so viel praktische Erfahrung bin ich machtlos... [/Sarkasmus]
Aber damit ist das Thema dann eh erledigt. Da will man helfen und kann sich dann blöde Sprüche anhören, weil die eigene Meinung so festgefahren ist, dass man nicht belehrbar ist.

Aber ja, Fakt ist, jede Firma wird jedes Produkt jederzeit ohne Angabe von Gründen komplett ersetzen oder den Kaufpreis erstatten, weil Gewährleistung ist ja fast das selbe wie Garantie, und das heisst Garantie gibts für 2 Jahre, und 2 Jahre sind ja praktisch das selbe wie 20 Jahre. Und Diebstahl ist eigentlich fast das selbe wie Kauf, nur bezahl ich halt nicht.

Oh fast vergessen

...:D[/Sarkasmus]
 
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"Firma" ist aber falsch, denn das ist nur der Name unter dem ein Kaufmann seine Rechtsgeschäfte abschließt, seine Unterschrift leistet, klagt und verklagt werden kann.
[/Klugscheißermodus off :p]
 
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XI FreiWild IX
Da ich mein Problem ja nun gelöst habe, sollte man vielleicht hier zu machen und für eure Diskussion ein eigenes Thema aufmachen!
 
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